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Pro Performance Tires

Versand & Lieferung

Preise und Versandkosten

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe und inklusive Versandkosten.

(2) Bei Lieferungen in Länder außerhalb Deutschlands (Österreich, Schweiz) entstehen zusätzliche Versandkosten, Zölle oder Einfuhrumsatzsteuern.

Versandkosten nach Österreich 5 Euro pro Reifen

Versandkosten in die Schweiz 10 Euro pro Reifen + Zoll oder Einfuhrsteuer für die der Käufer aufkommen muss.

(3) Im Falle einer Rücksendung aufgrund eines Sachmangels trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung, sofern der Mangel vom Verkäufer zu vertreten ist.

(4) Im Falle eines Widerrufs trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren (Versandkosten in Deutschland 6 Euro pro Reifen. 

In Österreich und der Schweiz sind die Rücksendekosten entsprechend höher).

5 – Zahlungsbedingungen

(1) Der Verkäufer bietet folgende Zahlungsarten an:

  • Kreditkarte
  • Kauf auf Rechnung (über Klarna)
  • Apple Pay / Google Pay / Amazon Pay (soweit technisch verfügbar) 

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über sicherheitszertifizierte Zahlungsdienstleister. Kreditkartendaten werden vom Verkäufer nicht gespeichert.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§  288 BGB) zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Lieferung und Lieferbedingungen

(1) Reifen werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse (innerhalb des Liefergebiets) versendet. Der Versand erfolgt über einen vom Verkäufer beauftragten Speditions- oder Paketdienstleister.

(2) Sofern im Shop keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt die Lieferfrist bei Lagerware 3 bis 7 Werktage nach Zahlungseingang (bei Vorkasse) bzw. nach Vertragsschluss  (bei anderen Zahlungsarten).

(3) Bei Bestellungen von Reifen, die nicht auf Lager sind oder direkt vom Hersteller bezogen werden, wird eine individuelle Lieferfrist in der Produktbeschreibung angegeben. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich über wesentliche Verzögerungen.

(4) Teillieferungen sind mit Zustimmung des Kunden zulässig und werden nicht gesondert berechnet, es sei denn, der Kunde hat die Teillieferung ausdrücklich verlangt.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den beauftragten Logistikdienstleister übergeben wird. Gegenüber Verbrauchern gilt abweichend: Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an den Kunden (oder eine von ihm benannte Person) über.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten), zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (einfacher Eigentumsvorbehalt).

(2) Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übertragen wurde, hat dieser den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

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