Der Semislick-Guide.
Rechtliches & Zulassung
Was du vor der Montage wissen und prüfen musst
Wissenswertes
Die wichtigste Frage zuerst: Muss ich den Reifen eintragen lassen?
Die Antwort hängt von einer einzigen Frage ab: Ist die Reifengröße, die du montieren möchtest, bereits in deinen Fahrzeugpapieren oder im COC-Dokument deines Fahrzeugs eingetragen?
| Situation | Rechtslage | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| Größe steht in Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 15.1 oder 15.2) | Keine Eintragung nötig | Nichts – auch bei Markenwechsel |
| Größe steht im COC-Dokument des Fahrzeugs | Keine Eintragung nötig | COC griffbereit halten |
| Größe ist nicht in Fahrzeugschein oder COC | Eintragung Pflicht (§19 Abs. 3 StVZO) | TÜV / DEKRA / GTÜ aufsuchen |
| Zubehörfelgen (nicht ab Werk) | ABE oder Teilegutachten erforderlich | Dokument mitführen |
Rechtliches
Das COC-Dokument – was ist das?
Das COC (Certificate of Conformity), auf Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ist das Typgenehmigungsdokument deines Fahrzeugs. Es listet alle technisch zulässigen Rad-/Reifenkombinationen auf – häufig mehr als im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Du erhältst das COC bei Neuwagenkauf vom Händler. Bei Gebrauchtwagen sollte es mitgeliefert werden. Falls es fehlt: Beim Fahrzeughersteller gegen Gebühr neu bestellbar.
Praxis-Tipp: Prüfe zuerst Feld 15.1 und 15.2 deiner Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das COC-Dokument. In vielen Fällen sind Semislick-Größen bereits eingetragen – besonders bei Sportfahrzeugen mit serienmäßiger Bereifung in größeren Dimensionen.
Kosten
Was kostet eine Eintragung?
Die Eintragung beim TÜV, DEKRA oder GTÜ kostet in der Regel 35 bis 70 Euro. Hinzu kommt die Gebühr bei der Zulassungsstelle für den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung (meist 10–25 Euro).
Voraussetzung für eine unkomplizierte Anbauabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO: Das Fahrzeugmodell muss im Teilegutachten oder in der ABE der Felge aufgeführt sein. Fehlt diese Voraussetzung, ist eine aufwendigere Einzelabnahme nach §21 StVZO notwendig.
Was passiert ohne Eintragung?
WICHTIG – Sicherheitshinweis
Ohne gültige Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Bei einer Polizeikontrolle drohen 50–90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall: erhebliches Risiko der Leistungskürzung durch die Kfz-Versicherung.
Versicherung:
Was gilt bei Semislicks?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt grundsätzlich bestehen – auch bei nicht eingetragenem Reifen. Die Versicherung ist gesetzlich zur Leistung gegenüber Dritten verpflichtet. Allerdings kann die Versicherung in diesem Fall Regress beim Fahrzeughalter nehmen.
Bei der Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) ist das Risiko größer: Schäden am eigenen Fahrzeug können bei fehlendem Nachweis der ordnungsgemäßen Zulassung anteilig oder vollständig abgelehnt werden.
Empfehlung: Informiere deine Versicherung über die Verwendung von Semislicks – insbesondere wenn du Streckenfahrten planst. Viele Kaskotarife schließen Schäden auf der Rennstrecke explizit aus.
Rechtliches
Mindestprofiltiefe – was gilt rechtlich?
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland 1,6 mm (§36 StVZO). Diese Grenze gilt auch für Semislicks. Da Semislicks mit einer geringeren Ausgangsprofiltiefe starten (ca. 4–6 mm gegenüber ca. 8 mm bei Sommerreifen), erreichen sie diese Grenze deutlich früher.
Wir empfehlen den Reifenwechsel bereits bei 2,0 mm Restprofiltiefe, da das Nassverhalten unterhalb dieses Werts nochmals deutlich schlechter wird – und die TÜV-Prüfer bei der HU oft auf diese Grenze achten.
Rechtliche Hinweise auf dieser Seite basieren auf dem Stand der StVZO und ECE-Regelungen (Stand Juni 2026). Bei individuellen Fragen empfehlen wir die Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsstelle oder einer anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ).