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Pro Performance Tires

Der Semislick-Guide.

Rechtliches & Zulassung

Was du vor der Montage wissen und prüfen musst

Wissenswertes

Die wichtigste Frage zuerst: Muss ich den Reifen eintragen lassen?

Die Antwort hängt von einer einzigen Frage ab: Ist die Reifengröße, die du montieren möchtest, bereits in deinen Fahrzeugpapieren oder im COC-Dokument deines Fahrzeugs eingetragen?

SituationRechtslageHandlungsbedarf
Größe steht in Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 15.1 oder 15.2)Keine Eintragung nötigNichts – auch bei Markenwechsel
Größe steht im COC-Dokument des FahrzeugsKeine Eintragung nötigCOC griffbereit halten
Größe ist nicht in Fahrzeugschein oder COCEintragung Pflicht (§19 Abs. 3 StVZO)TÜV / DEKRA / GTÜ aufsuchen
Zubehörfelgen (nicht ab Werk)ABE oder Teilegutachten erforderlichDokument mitführen

Rechtliches

Das COC-Dokument – was ist das?

Das COC (Certificate of Conformity), auf Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ist das Typgenehmigungsdokument deines Fahrzeugs. Es listet alle technisch zulässigen Rad-/Reifenkombinationen auf – häufig mehr als im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Du erhältst das COC bei Neuwagenkauf vom Händler. Bei Gebrauchtwagen sollte es mitgeliefert werden. Falls es fehlt: Beim Fahrzeughersteller gegen Gebühr neu bestellbar.

Praxis-Tipp: Prüfe zuerst Feld 15.1 und 15.2 deiner Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das COC-Dokument. In vielen Fällen sind Semislick-Größen bereits eingetragen – besonders bei Sportfahrzeugen mit serienmäßiger Bereifung in größeren Dimensionen.

Kosten

Was kostet eine Eintragung?

Die Eintragung beim TÜV, DEKRA oder GTÜ kostet in der Regel 35 bis 70 Euro. Hinzu kommt die Gebühr bei der Zulassungsstelle für den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung (meist 10–25 Euro).

Voraussetzung für eine unkomplizierte Anbauabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO: Das Fahrzeugmodell muss im Teilegutachten oder in der ABE der Felge aufgeführt sein. Fehlt diese Voraussetzung, ist eine aufwendigere Einzelabnahme nach §21 StVZO notwendig.

Was passiert ohne Eintragung?

WICHTIG – Sicherheitshinweis

Ohne gültige Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Bei einer Polizeikontrolle drohen 50–90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall: erhebliches Risiko der Leistungskürzung durch die Kfz-Versicherung.

Versicherung:

Was gilt bei Semislicks?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt grundsätzlich bestehen – auch bei nicht eingetragenem Reifen. Die Versicherung ist gesetzlich zur Leistung gegenüber Dritten verpflichtet. Allerdings kann die Versicherung in diesem Fall Regress beim Fahrzeughalter nehmen.

Bei der Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) ist das Risiko größer: Schäden am eigenen Fahrzeug können bei fehlendem Nachweis der ordnungsgemäßen Zulassung anteilig oder vollständig abgelehnt werden.

Empfehlung: Informiere deine Versicherung über die Verwendung von Semislicks – insbesondere wenn du Streckenfahrten planst. Viele Kaskotarife schließen Schäden auf der Rennstrecke explizit aus.

Rechtliches

Mindestprofiltiefe – was gilt rechtlich?

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland 1,6 mm (§36 StVZO). Diese Grenze gilt auch für Semislicks. Da Semislicks mit einer geringeren Ausgangsprofiltiefe starten (ca. 4–6 mm gegenüber ca. 8 mm bei Sommerreifen), erreichen sie diese Grenze deutlich früher.

Wir empfehlen den Reifenwechsel bereits bei 2,0 mm Restprofiltiefe, da das Nassverhalten unterhalb dieses Werts nochmals deutlich schlechter wird – und die TÜV-Prüfer bei der HU oft auf diese Grenze achten.

Rechtliche Hinweise auf dieser Seite basieren auf dem Stand der StVZO und ECE-Regelungen (Stand Juni 2026). Bei individuellen Fragen empfehlen wir die Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsstelle oder einer anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ).

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